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Sachkundenachweis Hund NRW: Pflicht für große Hunde ab 20 kg oder 40 cm

In NRW braucht einen Sachkundenachweis, wer einen Hund hält, der ausgewachsen mindestens 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg erreicht. Geprüft wird theoretisches Wissen beim Amtstierarzt, bei einem vom Landesamt anerkannten Sachverständigen oder einem benannten Tierarzt. Dazu kommen Anzeige beim Ordnungsamt, Chip, Haftpflicht und Leinenpflicht innerorts.

Ein Deutscher Schäferhund läuft an der Leine neben einem lächelnden Mann über eine Kopfsteinpflasterstraße mit Fachwerkhäusern und Herbstlaub.

Du hast einen Labrador, einen Schäferhund oder einen Mischling, der groß wird, und wohnst in Nordrhein-Westfalen? Dann brauchst du einen Sachkundenachweis. Das Landeshundegesetz NRW verlangt ihn für alle großen Hunde, egal welche Rasse. Hier steht, wer prüft, was geprüft wird, wer befreit ist und was du sonst noch erledigen musst.

Das Wichtigste in Kürze
  • Pflicht für Halter großer Hunde: ausgewachsen mindestens 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg
  • Geprüft wird Wissen in fünf Bereichen, im Fachgespräch oder schriftlich
  • Prüfen dürfen Amtstierärzte, vom LAVE anerkannte Sachverständige und benannte Tierärzte
  • Außerdem Pflicht: Anzeige beim Ordnungsamt, Chip, Haftpflicht (500.000 Euro für Personenschäden)
  • Große Hunde müssen innerorts an die Leine
  • Verstöße können bis zu 100.000 Euro kosten

Wer braucht den Sachkundenachweis in NRW?

Alle, die einen großen Hund halten. Das Gesetz nennt einen Hund groß, wenn er ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe oder mindestens 20 kg Gewicht erreicht. Die Rasse spielt dafür keine Rolle. Es reicht eine der beiden Grenzen.

Wichtig für Welpenkäufer: Es zählt die Größe des erwachsenen Hundes. Wenn du einen Welpen einer großen Rasse oder einen Mischling aufnimmst, der voraussichtlich über eine der Grenzen kommt, kümmere dich früh um den Nachweis.

Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen gelten in NRW eigene, strengere Regeln mit Erlaubnispflicht. Dieser Ratgeber behandelt die großen Hunde.

Was du außer der Sachkunde brauchst

Ein großer Hund darf in NRW nur gehalten werden, wenn du der Behörde alle diese Punkte nachweist:

  • Anzeige: Du meldest die Haltung beim Ordnungsamt deiner Stadt oder Gemeinde.
  • Sachkunde und Zuverlässigkeit: Die Sachkunde belegst du mit der Bescheinigung. Bei Zweifeln an deiner Zuverlässigkeit kann die Behörde ein Führungszeugnis verlangen.
  • Chip: Der Hund braucht einen fälschungssicheren Mikrochip.
  • Haftpflicht: Die Hundehaftpflicht muss mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden abdecken.

Dazu kommt die Leinenpflicht. Innerhalb bebauter Ortsteile musst du einen großen Hund auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an der Leine führen.

Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht. Die Behörde kann dir eine Frist setzen und die Haltung untersagen, wenn die Nachweise dann fehlen. Wer einen großen Hund ohne Anzeige oder ohne Nachweise hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Gesetz erlaubt Bußgelder bis 100.000 Euro.

Wer prüft und was wird geprüft?

Die Sachkundebescheinigung bekommst du bei einer dieser Stellen:

  • beim Amtstierarzt (Veterinäramt deines Kreises oder deiner kreisfreien Stadt),
  • bei anerkannten Sachverständigen oder sachverständigen Stellen. Sie werden vom Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) anerkannt, das LAVE veröffentlicht die Liste,
  • bei Tierärzten, die von der Tierärztekammer benannt wurden.

Die Prüfungen der anerkannten Sachverständigen sind denen des Amtstierarztes gleichwertig. Geprüft wird in einem Fachgespräch oder einer vergleichbaren schriftlichen Prüfung. Du zeigst ausreichende Kenntnisse in fünf Bereichen:

  1. Sozial- und Ausdrucksverhalten des Hundes und rassetypische Eigenschaften, zum Beispiel Körpersprache
  2. Haltung, Ernährung, Biologie und Pflege
  3. Typische Gefahrensituationen mit Hunden erkennen und beurteilen
  4. Lernverhalten und Ausbildung des Hundes
  5. Rechtsvorschriften zum Umgang mit Hunden

Bestehst du nicht, darfst du die Prüfung einmal wiederholen, möglichst innerhalb von zwei Monaten. Eine Praxisprüfung mit deinem Hund schreibt die Verordnung für große Hunde nicht vor.

Gebühren nennt das Land nicht einheitlich. Die Prüfer legen ihre Preise selbst fest, frag deshalb vorher nach.

Quellen

Stand: 01.10.2026

Wer gilt automatisch als sachkundig?

Keine Prüfung brauchst du, wenn du zu einer dieser Gruppen gehörst:

  • Tierärztinnen und Tierärzte
  • Inhaber eines Jagdscheins oder Personen mit bestandener Jägerprüfung
  • Inhaber einer Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz für Zucht, Haltung oder Handel mit Hunden
  • Polizeihundeführerinnen und Polizeihundeführer
  • vom LAVE anerkannte Sachverständige

Ziehst du aus einem anderen Bundesland nach NRW, kann deine dortige Bescheinigung zählen. Das Gesetz sagt, sie soll anerkannt werden, wenn sie den Anforderungen in NRW im Wesentlichen entspricht. Ein Sachkundenachweis aus Niedersachsen ist dafür ein typischer Fall. Ob er reicht, entscheidet dein Ordnungsamt.

Kommt der Hundeführerschein für alle in NRW?

Darüber wird gerade gestritten. Die SPD-Fraktion hat im März 2026 einen Antrag eingebracht, der die Landesregierung zu einem Konzept für einen Sachkundenachweis für alle Halter auffordert. Am 15. September 2026 stellte sie ihn mit Martin Rütter vor, am 21. September 2026 gab es eine Anhörung im Landtag. Ein Gesetzentwurf liegt Stand 1. Oktober 2026 nicht vor. Für Halter großer Hunde ändert sich also bisher nichts.

Vorbilder sind Niedersachsen und Bremen, wo jede Person, die einen Hund aufnimmt, Theorie und Praxis nachweisen muss. Wie das dort geregelt ist, steht in unserem Ratgeber zum Hundeführerschein nach Bundesland.

Quelle

Stand: 01.10.2026

So bereitest du dich vor

Die fünf Prüfungsbereiche decken genau das ab, was du mit einem großen Hund im Alltag brauchst. Lies dich in Hundesprache und Hundetraining ein und frag deinen Prüfer, ob er Übungsfragen oder eine Literaturliste hat.

Auch ohne Praxisprüfung zahlt sich Training aus. Ein großer Hund muss innerorts an die Leine. Übe deshalb Leinenführigkeit und ruhige Hundebegegnungen, bevor dein Hund ausgewachsen ist und richtig Kraft hat.

Hast du aufgepasst?

Frage 1 von 3

Wann gilt ein Hund in NRW als groß?

Damit dein großer Hund an der Leine entspannt bleibt, findest du in der Hundeo App Videokurse zu Leinenführigkeit und Hundebegegnungen und den Kurs „Vorbereitung zum Hundeführerschein“.

Häufig gestellte Fragen

Wer braucht in NRW einen Sachkundenachweis?

Alle, die einen großen Hund halten. Groß ist ein Hund, der ausgewachsen mindestens 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg Gewicht erreicht. Für gefährliche Hunde und bestimmte Rassen gelten strengere Regeln mit Erlaubnispflicht.

Wo mache ich den Sachkundenachweis in NRW?

Beim Amtstierarzt deines Kreises, bei einem vom Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) anerkannten Sachverständigen oder bei einem von der Tierärztekammer benannten Tierarzt. Die Liste der anerkannten Sachverständigen veröffentlicht das LAVE.

Gibt es in NRW eine praktische Prüfung mit dem Hund?

Für große Hunde verlangt die Durchführungsverordnung theoretische Kenntnisse in fünf Themenbereichen, ermittelt im Fachgespräch oder in einer schriftlichen Prüfung. Eine Praxisprüfung mit dem Hund schreibt sie dafür nicht vor.

Wer ist vom Sachkundenachweis befreit?

Als sachkundig gelten unter anderem Tierärzte, Jäger mit Jagdschein oder bestandener Jägerprüfung, Inhaber einer Erlaubnis zur Hundezucht oder zum Hundehandel und Polizeihundeführer. Bescheinigungen anderer Bundesländer sollen anerkannt werden, wenn sie den Anforderungen in NRW im Wesentlichen entsprechen.

Wird der Hundeführerschein in NRW für alle Pflicht?

Das ist offen. Die SPD-Fraktion hat im März 2026 einen Antrag eingebracht, im September 2026 gab es eine Anhörung im Landtag. Ein Gesetzentwurf liegt Stand 1. Oktober 2026 nicht vor.

Claudia Weise

Geschrieben von

Claudia Weise

Chefredakteurin, zertifizierte Ernährungsberaterin & Tierschutz-Praxis

Chefredakteurin bei HundeoZertifizierte Ernährungsberaterin für HundeTäglich im Tierschutz und mit Hunden aktiv

Claudia begleitet Hundeo seit der Anfangszeit eng an Enricos Seite. Sie ist zertifizierte Ernährungsberaterin für Hunde, arbeitet täglich mit Tierschutzthemen und Hunden und bringt diese Praxis als Chefredakteurin in Gesundheits-, Pflege-, Rassen- und Zubehörinhalte ein.

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