Wolfskralle: Afterkralle ohne Funktion, aber mit Verletzungsrisiko. Bei welchen Rassen sie vorkommt und wann Entfernung nötig ist.

Hat dein Hund an den Hinterläufen eine zusätzliche Kralle, die sich immer wieder irgendwo verhakt? Das ist die Wolfskralle. Sie nutzt sich nicht von allein ab und wächst ungehindert weiter. Ohne regelmäßiges Kürzen kann sie einwachsen oder einreißen. Hier erfährst du, wie du sie pflegst und wann eine Entfernung sinnvoll ist.
Die Wolfskralle ist ein zusätzlicher Zeh an der Innenseite der Hinterläufe. Er enthält meistens einen Knochen: entweder einen oder mehrere Knochenstücke. Man unterscheidet zwischen gelenkig verbundenen und nicht gelenkig verbundenen Wolfskrallen.
Die Verbindung mit der Haut besteht aus Bindegewebe und ist relativ locker: daher ist die Verletzungsgefahr hoch. Eine gelenkige Verbindung ist fester, da die Kralle mit dem Handwurzelknochen verbunden ist. Diese Art wird "dicke Wolfskralle" genannt.
Vor der Geburt kann sich manchmal eine zweite Wolfskralle bilden: die sogenannte "doppelte Wolfskralle". Aus anatomischer Sicht entspricht die Wolfskralle dem großen Zeh des Menschen.
Während alle Hunde an den Vorderpfoten fünf Zehen haben, haben sie an den Hinterpfoten meistens nur vier. Die Wolfskralle als zusätzlicher fünfter Zeh kommt nicht bei allen Hunden vor. Da sie sich weit oben am Mittelfußknochen befindet, kann sie beim Laufen nicht genutzt werden: und wird dadurch auch nicht auf natürlichem Wege abgenutzt.
Da der Wolf keine Wolfskralle aufweist, geht man von einem noch älteren Urahnen des Haushundes als ursprünglichem Träger aus. Eine ursprüngliche Pfote besteht aus fünf Zehen: die Wolfskralle entspricht dem ersten Zeh bzw. Daumen. Evolutionsbedingt wurde dieser erste Zeh beim Hund zurückgebildet. Bei einigen Hunden: besonders bei größeren Rassen: kann er individuell oder rassebedingt wieder als Wolfskralle auftreten.
Grundsätzlich kann bei jedem Hund eine Wolfskralle wachsen. Sie tritt aber bei bestimmten Rassen verstärkt auf:
Bei einigen Rassen gehört die Wolfskralle zum FCI-Standard und ist ein vorgeschriebenes Rassemerkmal. Beim Beauceron oder Kuvasz werden sogar zwei Wolfskrallen als Rassestandard vorgeschrieben. Das Gegenteil kommt ebenfalls vor: Die FCI schreibt bei manchen Rassen die operative Entfernung vor: soweit gesetzlich im jeweiligen Land erlaubt.
Bei einer Verletzung kann die Entfernung erforderlich sein. Ansonsten greift das Verbot für die Amputation von Körperteilen nach §6 (1) des Tierschutzgesetzes. Dieses Gesetz verhindert, dass ein Tier ohne zwingenden Grund Schmerzen erleiden muss.
Der Tierarzt kann aus gesundheitlichen Gründen eine Entfernung verordnen. Auch bei Jagdhunden ist sie erlaubt. Die Entfernung erfolgt als Amputation in leichter Narkose mit anschließender Hautnaht. Nicht gelenkig verbundene Wolfskrallen lassen sich leichter entfernen als gelenkig verbundene.
Gesundheitliche Gründe, die für eine Entfernung sprechen:
Wenn kein akuter Entfernungsgrund vorliegt, kann der Eingriff mit einem anderen (z.B. einer Sterilisation) kombiniert werden, um den Hund nicht unnötig mehrfach einer Narkose auszusetzen.
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